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Beitrag vom: 10.02.2019 Kategorie: Allgemein
Neue Beitragsordnung

Auf der Jahreshauptversammlung des SC Edermünde am 09.02.2019, wurde eine neue Beitragsordnung beschlossen. Die Beitragsordnung ist mit Beschluss der Versammlung am 09.02.2019 in Kraft getreten. Weiter Informationen über die Mitgliedschaft im SC Edermünde gibt es hier.

 

Beitragsordnung SC Edermünde e.V.

 

§1 Höhe der Beiträge

Der Vereinsbeitrag (Hauptverein) beträgt monatlich:
Erwachsene 4,00 €
Kinder und Jugendliche 2,00 €
Familienbeitrag 8,00€

 

Familienbeitrag ist auf Antrag ab 3 Personen möglich, wenn ein Mitglied das vollendete 18. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Lebensgemeinschaften, die in einem Haushalt leben werden als Familie anerkannt.

 

Ehrenmitglieder, Ehrenvorstandsmitglieder und Ehrenpräsidenten sind beitragsfrei.

 

Für einzelne Abteilungen oder Angebote können durch den Vorstand technische Beiträge festgesetzt werden. Die technischen Beiträge der Abteilungen oder Angebote sind im Internet zu ersehen oder in der Geschäftsstelle zu erfragen.

 

§2 Fälligkeit des Vereinsbeitrages und Zahlungsweise

Der Vereinsbeitrag wird halbjährlich jeweils am 15. Mai und 15. November fällig.

 

Der Vereinsbeitrag ist im Regelfall durch die Erteilung einer Lastschriftermächtigung zu zahlen. Die Zahlung per Überweisung bzw. Barzahlung des Beitrages soll der Ausnahmefall bleiben.

 

Technische Beiträge können monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich fällig sein. Die Fälligkeiten der technischen Beiträge der Abteilungen oder Angebote sind im Internet einzusehen oder in der Geschäftsstelle zu erfragen.

 

§3 Aufnahme

Bei einer Aufnahme in den Verein bis zum 15. eines Monats wird der Beitrag für den gesamten laufenden Monat erhoben. Ab dem 16. des Monats wird der Beitrag ab dem Folgemonat erhoben.

 

§4 Mahn- und Rücklastschriftgebühren

Bei Zahlungsverzug sind Mahngebühren zulässig. Hierfür wird eine Mahngebühr erhoben.
Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied zu tragen. Diese Gebühren werden mit der Mahnung fällig gestellt.

 

§5 Eintritt und Kündigung

Der Eintritt in den Verein ist jederzeit möglich. Die Kündigung ist nur jeweils zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Die Kündigung muss schriftlich dem Vorstand angezeigt werden.

 

§6 Sonstiges

Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontoänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.

 

Die Beitragsordnung tritt am Tage des Beschlusses in Kraft. Beschlossen durch die Jahreshauptversammlung des SC Edermünde am 09.02.2019

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